Wann wird bei einem Fahrradunfall Schmerzensgeld fällig?

Haben Sie einen Fahrradunfall erlitten, so ist es nicht immer leicht, den Schuldigen zu ermitteln, beispielsweise, wenn Sie von einem Autofahrer angefahren wurden, der Fahrerflucht begangen hat. Bei einem Fahrradunfall kann Ihnen mehr zustehen, als Sie sich vorstellen, denn Sie haben vielleicht Anspruch auf Schmerzensgeld. Was Sie bekommen, hängt vom Grad Ihrer Verletzungen ab, die Höhe des Schmerzensgeldes ist in einer Tabelle festgelegt. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern soll Ihnen lediglich grundlegende Informationen vermitteln.

Wann Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld haben

Das Schmerzensgeld wird aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt. Nur zu dumm, wenn der Verursacher des Unfalls nicht ermittelt werden kann oder wenn er gar keine Haftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall können Sie selbst vorsorgen, wenn Sie viel mit dem Fahrrad unterwegs sind, und eine Unfallversicherung abschließen. In Ihrer Privathaftpflichtversicherung können Sie eine Ausfalldeckung vereinbaren, die dann eintritt, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Angehörigen einen Schaden erleiden, dessen Verursacher nicht ermittelbar ist, keine Haftpflichtversicherung hat oder zahlungsunfähig ist.

Wer das Schmerzensgeld an Sie bezahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Kollidieren Sie mit einem PKW und ist der PKW-Fahrer schuldig, so zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des PKW-Fahrers. Beging der Unfallverursacher Fahrerflucht, so können Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden, der in einigen Fällen einspringt und bezahlt. War kein Auto am Unfall beteiligt, da Sie beispielsweise mit einem Hund kollidiert sind, wird der Schaden aus der Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters beglichen. Kommt es zu einem Unfall mit einem anderen Radfahrer, einem Inlineskater oder einem Fußgänger, so muss die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld bezahlen. Wird der Unfall durch ein Kind, das jünger als 7 Jahre ist, verursacht, so gilt dieses Kind als deliktunfähig. Nur wenn die Eltern des Kindes in der Privathaftpflichtversicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder versichert haben, können Sie ein Schmerzensgeld erhalten.

Die Bewertung der Schäden

Nur dann, wenn Sie am Schaden völlig unschuldig sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Je nach Schwere des Schadens können Sie bis zu 500.000 Euro an Schmerzensgeld erhalten. Bei bleibenden Schäden haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine lebenslange Rente, die nach der Höhe des Schadens berechnet wird. Welche Höhe an Schmerzensgeld Ihnen zusteht, wird bei Verhandlungen mit einem Gutachter einer Versicherung oder vor Gericht verhandelt. Damit Sie nicht den Kürzeren ziehen, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht konsultieren. Die Kosten für den Anwalt übernimmt die Versicherung Ihres Unfallgegners.

Bild:

Ähnliche Artikel:

  1. Fahrradunfall: Wann gibt es Schadensersatz?
  2. Schaden am Fahrrad: Wann macht eine Reparatur Sinn?
  3. So entspannen Sie nach einem Radrennen
  4. Tipps zum Radwechsel am Fahrrad